Songtext im Buch zitieren

Songtext im Buch zitieren
Blaue Vögel Recht 15 Kommentare

Es wäre schön gewesen. In meinem neuen Roman "Rausgekickt: Blaue Vögel" spielt das Singen, wie hier schon mehrfach erwähnt, eine besondere Rolle. Speziell ein Lied hat es meine Protagonistin Mechthild angetan. Das Lied "Over the Rainbow" aus "The Wizard from Oz". Als ich die Idee umsetzte, hatte ich noch die naive Vorstellung, dass es ja ein Zitatrecht gibt und ich somit ein paar Fragmente aus dem Text dieses Liedes im Buch zitieren dürfte, wenn ich nur den Urheber nennen würde. Doch nach der Fertigstellung wollte ich auf Nummer sicher gehen und recherchierte.


Schnell stellte sich heraus, dass ich mit meiner Vermutung falsch lag. Andere Autoren berichteten von ihren Erfahrungen und teilweise erheblichen Geldforderungen seitens der Rechteinhaber. Dieses Risiko wollte ich nicht eingehen und entschloss mich dazu, den Rechteinhaber zu ermitteln und eine Anfrage zu starten.
Als erste Anlaufstelle fiel mir die GEMA ein. Ich rief die für mich zuständige Bezirksdirektion Dortmund an und erkundigte mich, ob sie die richtige Anlaufstelle seien. Sind sie aber nicht. Aber die nette Dame am Telefon schaute in eine Datenbank und nannte mir EMI in Hamburg als Rechteinhaber. Also rief ich EMI an.
Dort sagte man mir, dass Sony in Berlin die Wahrnehmung der Rechte für EMI durchführt, und nannte mir Ansprechpartnerin und Telefonnummer. Bei Sony meldete sich eine andere Dame, die sich aber als die richtige Ansprechpartnerin herausstellte, und bat mich, mein Anliegen kurz schriftlich einzureichen. Wichtige Informationen seien Art der Zitierung und die Auflage meines Buches. Ich sendete das gewünschte E-Mail und gab an, dass mein Buch im Self-Publishing erscheinen würde und ich somit keine feste Auflage nennen könne. Daraufhin erhielt ich die Auskunft, dass meine Anfrage an eine Dame bei EMI weitergeleitet worden sei und diese sich bei mir melden würde. Was sie nach einigen Tagen auch tat. Ihr E-Mail enthielt das folgende Angebot:


Nachfolgend unser nicht exklusives, unverbindliches Angebot:

Musikwerk:
OVER THE RAINBOW
Rechteanfrage betrifft nur Text

Melodie und Text: E Harburg / Harold Arlen
Copyright: EMI Feist Catalog Inc
Subverlag: EMI Partnership Musikverlag GmbH

Produkt: Roman "Rausgekickt: Blaue Vögel"
Auflage: bis 10.000
Medium: Print (nur Text)
Lizenzgebiet: D/A/CH
Lizenzdauer: 5 Jahre
Lizenzentgelt:  Mindestlizenzentgelt:  EUR 300,00 pro Musikwerk für 100 % Copyright-Anteil.

Dieses Angebot ist vorbehaltlich der Zustimmung der Originalberechtigten.

Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, hole ich die Zustimmung der anderen beiden Autoren ein.


€ 300,- nur für ein paar Textzeilen ist eine Menge Geld. Ich müsste mindestens 300 Bücher verkaufen, um dies wieder hereinzuholen. Dies und meinen Entschluss, dann lieber auf die Textzeilen zu verzichten, teilte ich der Dame mit.

Das Buch zum Artikel:
Rausgekickt Blaue Vögel
Es kam noch eine nette Antwort, dass sie leider gezwungen sind, so zu handeln, aber das hilft mir auch nicht mehr. Schade.
Diese Erfahrung zeigt deutlich, dass die Musikunternehmen noch bei weitem nicht auf die neuen Geschäftsmöglichkeiten des neuen Jahrtausends vorbereitet sind. Ich wäre sicher bereit gewesen, ein paar Cent pro Buch an die Rechteinhaber abzuführen. Sicher, es wären wahrscheinlich keine Unsummen zusammengekommen, aber Kleinvieh macht auch Mist, wie man so schön sagt. Und das man davon ganz gut leben kann, haben Google und Apple ja vorgemacht.

Also, wer demnächst "Rausgekickt: Blaue Vögel" liest, muss sich die Textzeilen aus "Over the Rainbow" leider denken.

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15 Kommentare Songtext im Buch zitieren
Hinterlasse deinen Kommentar

  • Danke!

    Toll, dass du dir die Arbeit gemacht hast! Ist zwar wirklich doof, aber das hilft anderen sicher weiiter.

    Da riesige Bienchen hässlich aussehen, schicke ich dir eine Blumenwiese :-)

  • Urheberrecht

    Ich finde es klasse, daß Du zum Urheberrecht richtig recherchiert hast – endlich mal jemand, der/die über die eigene Nasenspitze hinausdenkt und nicht anderer Leute Gedankengut gedankenlos einfach abkupfert.

    Aber: schade ist es natürlich trotzdem. Vielleicht findest Du ein anderes Lied, dessen Autor schon lange genug nicht mehr lebt, sodaß es frei verwendet werden darf? Bei Komponisten sind es meines Wissens 70 Jahre; beim Texter weiß ich es leider nicht.

    Falls Du nach Ersatz suchen solltest, wünsche ich Dir viel Erfolg dafür!

    Gruß

    winelady

    • Urheberrecht

      Das Risiko, irgendwann eine saftige Abmahnung zu bekommen, war mir doch zu groß. Ein anderes Lied passt aber nicht. Sogar der Buchtitel bezieht sich darauf. Ich habe die Textzeilen entfernt und dort, wo es wichtig ist, umschrieben. Den Songtitel selbst darf ich ja zitieren.

    • Danke vielmals

      Danke für die Ausführliche Schilderung Deiner Erlebnisse. Das freut mich zwar nicht sonderlich, hat mich aber vor bösen Überaschungen bewahrt. Ich habe nämlich die Idee für einen Roman im Kopf, und der Titel wäre "Playlist" gewesen. Da wären einige Titel zusammen gekommen... Ich glaube die Idee ist soeben gestorben.

      Gruß,

      Dirk

      • Danke vielmals

        Hallo Dirk,

        wenn Du nur die Titel nennen möchtest, ginge es ja noch. Nur wenn Du mehr zitieren möchtest, könnte es schwierig werden.

        Gruß,

        Vera

      • Songtext verwenden

        Eine Freundin hat mich auf den Blog hingewiesen und "das Urheberrecht richtig recherchieren" sieht anders aus. Ich verstehe Dich eigentlich so, dass Du den Text zitieren wolltest, oder nicht? Insofern finde ich es schon ein bisschen naiv (vorsichtig ausgedrückt), ausgerechnet das Unternehmen zu fragen, das möglicherweise das Geld kriegt. Ich meine, was hast Du denn gedacht, was die sagen? "Och, wir wollen dein Geld nicht, aber schön, dass du gefragt hast."?

        Für Zitate gilt im Urheberrecht Folgendes:

        { Link }

        oder vereinfacht ausgedrückt (siehe Gerds Beitrag): { Link }

        Selbstverständlich kannst Du einen Songtext zitieren oder Dirk seine Titel - das ist gängiger Usus und zwar nicht nur, was Songtexte betrifft. Anstatt den Bock zum Gärtner und hier die Leute kopfscheu zu machen, wären vielleicht ein paar Emmchen für eine GRUNDLEGENDE RECHERCHE des Urheberrechts bei einem kompetenten Anwalt gut angelegt gewesen ...

        • Songtext verwenden

          Liebe Iris, wie ich in dem Artikel erwähnt habe, war ich auch der Meinung, nach Zitatrecht einfach zitieren zu dürfen. Als ich aber ein wenig nach Infos gesucht habe, bin ich aber auf Berichte von Autoren gestoßen, die dennoch Abmahnungen erhalten haben. Wie ich feststellen musste, ist das Zitieren von Songtexten ziemlich umstritten. Ich wollte kein Risiko eingehen und habe beim Rechteinhaber gefragt. Eine Bezahlung abhängig von meinen Einnahmen mit dem Buch hätte ich durchaus in Betracht gezogen. Natürlich hätte ich mir die Mühe machen und einen Anwalt zurate ziehen können. Ich weiß allerdings nicht, ob es mich nicht auch die € 300 gekostet hätte. Und nach dem, was ich so gelesen habe, ist nicht sicher, ob er mir nicht auch zur Nachfrage beim Rechteinhaber geraten hätte.

          Herzlichen Gruß, Vera

        • Songtexte

          Liebe Vera,

          vielen Dank für deinen Artikel. Ich bin auch ganz blauäugig an das Übernehmen von Songtexten gegangen. Ich habe sie schließlich im Internet gefunden, also warum sollte ich sie nicht auch verwenden? Irgendetwas hat mich misstrauisch werden lassen und habe recherchiert und bin auf deinen Blog gestoßen.

          Ich habe, genau wie du, alles außer dem Titel entfernt, schluchz, jetzt fehlt dem Buch ein gewisser Pep, aber da kannste halt nix machen ...

          Liebe Grüße Irmgard

          books of reality

          PS: Ich werde meinen Roman bald bei neobooks online stellen. Hast du da Erfahrungen?

          • Songtexte und neobooks

            Hallo Irmgard, im Nachhinein finde ich es auch ganz gut ohne den detaillierten Songtext. Zu Neobooks: Ich habe alle meine Bücher darüber veröffentlicht. Wenn du Fragen hast, kann ich dir gerne helfen.

          • Vielen Dank!

            Danke dir für diesen Post. Ich habe auch an einigen Stellen überlegt, etwas Musik spielen zu lassen. Da ich aber noch am Korrekturlesen bin, habe ich diese Arbeit bisher gescheut und einfach die Liedzitate stehen lassen, sprich aufgeschoben mich darüber zu informieren.

            Tja, bei dem Betrag lohnt sich der finanzielle Aufwand leider bei vielen nicht. Mich würde aber interessieren, wie das mit dem Markenrecht ist. Hast du da zufällig Erfahrung? Darf sich meine Figur eine Lucky Strike anzünden oder darf ich es nur "Zigarette" nennen?

            Liebste Grüße

            A. N.

            • "Over the Rainbow"

              Hallo Vera, die Reaktion verwundert mich nicht. Mir erging es bei meinem letzten Buch ähnlich. Allerdings mit ganz anderen, unvorhersehbaren Resultaten. Mein Buch, übrigens ein österreichischer Regionalkrimi, trägt den Titel: "Berge, Brotzeit, Bauernherbst" Das Buch war noch keine drei Tage auf dem Markt, da bekam ich eine Mail von der SalzburgerLand GmbH. Ich wurde darin gebeten, mit ihnen Kontakt aufzunehmen. "Na prima!", dachte ich mir. "Sicher wegen einer Lesung!" Also rief ich dort sofort an. Die nette Dame am Telefon teilte mir mit, dass der Begriff : "Bauernherbst" patentrechtlich geschützt sei und ich mit einer Abmahnung zu rechnen habe. "Na sauber!", dachte ich und sah schon ein Anwaltsschreiben mit einer Summe von etlichen tausend Euros vor mir. Die nette Dame verstand mich aber durchaus, als ich protestierte: "Das Buch ist doch längst auf dem Markt. Daran kann ich nichts ändern!" Die Dame verstand mich und mein Problem und versprach mir, dass mich am nächsten Tag ihr Chef anrufen würde. Ich wartete also ab, was nun geschehen sollte. Ich bekam tatsächlich einen Anruf. Aber nicht vom Geschäftsführer der Firma, sondern wieder von der Dame vom Vortag. Sie entschuldigte sich mehrfach dafür, dass sie mir gedroht hatte und erzählte, dass ihr Chef meine Leseprobe gelesen hatte. Er war davon so begeistert, dass er ihr auftrug, mich zur Pressekonferenz nach Salzburg einzuladen. Es sei eine sehr gute Werbung und dafür dürfe man mich nicht bestrafen, sondern eher belohnen. So kommt es nun, dass ich im August die Gelegenheit hab, mein Buch vor zahlreichen Medienvertretern und Prominenz aus Wirtschaft und Politik vorstellen darf.

              • "Over the Rainbow"

                Hallo, Walter,

                dann ist es bei dir ja prima gelaufen. Ich wollte das Risiko mit dem Song dann doch lieber nicht eingehen.

                Herzlichen Gruß,

                Vera

              • Songtexte

                Hallo Vera,

                dein Beitrag ist für mich sehr hilfreich. Weißt du, ob das auch gilt, wenn man Zeilen aus englischen Songtexten frei übersetzt verwendet? Zurückübersetzt wären sie ja möglicherweise erkennbar. Oder ist die Gefahr, abgemahnt zu werden doch zu groß?

                Liebe Grüße, Karin Lüppen

                • Songtexte

                  Hallo Karin,

                  bei Übersetzungen bin ich mir nicht sicher, wie es da mit dem Urheberrecht aussieht. Muss es denn wirklich die Übersetzung eines bekannten Songs sein? Kannst du nicht einfach einen neuen Song erfinden?

                  Herzlichen Gruß

                  Vera

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