Self-Publishing 2 Kommentare
Jeder gewerbliche oder nicht gewerbliche Verleger in der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, von seinen Medienwerken zwei Pflichtexemplare kostenlos an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern. Als Self-Publisher bin ich, wie der Begriff schon sagt, selbst der Verleger, also muss ich von meinen Werken die geforderten Pflichtexemplare abliefern. Mit Aufkommen neuer Services im Internet, die Bücher nach Bedarf drucken, und mit dem immer populärer werdenden eBook hat sich die Welt geändert und die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) trägt dem Rechnung. Es stellte sich für mich nun die Frage, was ich wie abzuliefern hatte.
Bei eBooks gibt es widersprüchliche Aussagen. Da die Speicherung der unterschiedlichen Formate für die DNB noch schwierig ist, ist die Ablieferung freiwillig. Da ich meine eBooks über neobooks veröffentliche, bin ich da fein raus, denn neobooks übernimmt für mich die Ablieferung. Print und eBook sind aber unterschiedliche Medien. Was ist also mit den Büchern, die über CreateSpace gedruckt werden? Ich fand eine Aussage im Web, dass diese Bücher neuerdings Online an die DNB abgeliefert werden können. Also fragte ich dort einmal nach und bekam die Bestätigung. Über CreateSpace veröffentlichte Bücher können online abgeliefert werden.
Das Verfahren dazu geht in zwei Schritten:
Zuerst muss man sich als Ablieferer registrieren. Dazu geht man auf eine Registrierungsseite und trägt sich dort ein. Anschließend erhält man ein E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Registrierung.
Als Nächstes meldet man sich auf dem Portal der DNB an, klickt auf "Mein Konto" und wählt dort unter "Freischaltung beantragen für" den "Ablieferung von Netzpublikationen". Dort füllt man das Formular aus, überprüft alles und sendet es ab. Die Angaben werden geprüft und man erhält nach einem Tag ein E-Mail, dass man als Ablieferer eingetragen ist.
Dann kann man erneut auf das Portal gehen und sein Werk unter "Monografie / Hochschulprüfungsarbeit / Noten" einreichen.
Ich habe mein Werk als "Monografie" eingereicht und als Datei die PDF-Datei genommen, die ich mir bei CreateSpace zur Prüfung herunterladen kann. Etwas gerätselt habe ich, welche URL ich eingeben sollte, denn diese wird in dem Formular gefordert. Nun gibt es aber keine URL, die zum Inhalt des Buches verweist. Ich habe letztlich die URL zum Amazon-Eintrag des Buches eingesetzt. Die Hilfe zur Ablieferung von Netzpublikationen brachte leider keine Klärung. Unsicher, wie ich war, habe ich mich noch einmal an die DNB gewandt und nachgefragt. Es wurde mir bestätigt, dass alles korrekt eingegangen sei.
Überhaupt muss ich sagen, dass die Damen und Herren bei der DNB sehr hilfsbereit sind und ich immer binnen eines Tages Antwort auf meine E-Mails hatte.
Nun sind meine Werke also ordnungsgemäß in der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt und für die Nachwelt gesichert. Als Beweis ist hier der Katalogeintrag. Ist doch ein erhabenes Gefühl.
Nachtrag 06. Februar 2014
Heute kam die Bestätigung, dass der Hinweis stimmt, und diese Online-Ablieferung nur dann möglich ist, wenn nicht mehr als 25 Exemplare gedruckt werden. Diese Zahl habe ich aber glücklicherweise überschritten. Also hätte ich mir die Online-Ablieferung sparen können. Jetzt muss ich doch zwei Pflichtexemplare nach Leipzig senden, denn der Standort Leipzig ist zuständig für NRW, wie hier im FAQ nachzulesen ist.
Man lernt nie aus.
Nachtrag 11. Februar 2014
Matthias Matting hat auf seinem Blog das Thema aufgegriffen und in allen Details erläutert.
Danke, Matthias
Tote singen selten schief
Der neue Fall für Biene Hagen
Du möchtest singen und dann ist die Chorvorsitzende tot. Da bleibt nur eines zu tun: Mörder jagen!
Ein heiterer Krimi für alle, die Cosy Crime mögen.
Mehr Lesestoff
Diese Artikel könnten dich interessieren
Cosy-Krimi – gibt es das überhaupt?
Natürlich gibt es Krimis, die leichter sind als andere. Bei denen nicht das Blut aus jeder Seite spritzt oder unaufhörlich Serienkiller auf einen lauern. Aber sind diese Romane dann schon cosy? Cozy, ...
Zum ArtikelAmazon Ads – welcher ACOS ist gut?
Die Zeiten, in denen man alleine durch Einstellen seines Buches bei Amazon eine ausreichende Sichtbarkeit erreichen konnte, sind definitiv vorbei. Schaut man mal aus Käufersicht auf die Plattform, fäl...
Zum ArtikelOhne Verlage sind wir nichts wert
Im letzten Monat wurde der Deutsche Verlagspreis von unserer Kulturstaatsministerin Claudia Roth vergeben. Im Umfeld dieser Vergabe kam die Forderung der Verlage nach einer strukturellen Verlagsförder...
Zum ArtikelMein Buchstart mit Evernote
Mittlerweile sollte ich Routine bei meinen Buchstarts haben. Aber dennoch muss ich mir jedes Mal wieder überlegen, was ich zu tun habe. Das Gefühl, etwas zu vergessen, begleitet mich ständig. So auch ...
Zum ArtikelMein erstes Hörbuchprojekt mit Royalty Share
Vielleicht erinnerst du dich noch daran. Vor einigen Jahren hatte ich die Idee, ein Hörbuch zu „Tote Models nerven nur“ zu produzieren. Um die notwendigen Mittel dafür zusammenzube...
Zum Artikel
DNB-Ablieferung
Liebe Vera,
sobald 25 Stück deines Buches (egal in welchem Zeitraum) gedruckt sind, muss man trotzdem physische Exemplare abliefern.
(Findet man auch in den FAQ der DNB; habe aber trotzdem extra nochmal bei der DNB angerufen, wo es mir ausdrücklich bestätigt wurde.)
Das Verfahren der Netzeinreichung ist natürlich ein Vorteil gegenüber früher. Dieses Verfahren gibt es aber schon seit einem Jahr.
Diese wichtige Einschränkung fehlt in Deinem Artikel.
LG Rudy
DNB-Ablieferung
Danke Rudy für den Hinweis.
Da werde ich nochmal nachhaken und das Ergebnis ergänzen.