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Wer Texte schreibt und veröffentlicht, wird irgendwann unweigerlich auf die Verwertungsgesellschaft Wort, kurz: VG Wort, treffen. Diese Gesellschaft sammelt Gelder von Verwertern der erstellten Texte ein und verteilt diese in verschiedenen Verfahren an die Urheber. Da gibt es z.B. die Bibliotheksausschüttung für die Ausleihe von Büchern in Bibliotheken. Was Viele aber nicht wissen, dass man auch für Texte in Blogs, Wortbeiträge, wie Podcasts, und sonstigen Texten im Web Gelder der VG Wort erhalten kann.
Was ist METIS?
Das Stichwort heißt METIS und steht für die Zählung der Zugriffe auf Inhalte, die im Web veröffentlicht wurden. Dies können einfache Beiträge sein, aber auch PDF- oder ePub-Dateien. Das Amazon-Format mobi wird derzeit nicht unterstützt. Bedingung ist zudem, dass die Texte länger als 1.800 Zeichen sind. Gedichte sind davon ausgenommen und können kürzer sein. Wenn du also auf deiner Webseite E-Books, Leseproben o.ä. zum Download bereitstellst, solltest du METIS nutzen. Natürlich gilt dies nicht für die E-Books, die verkauft werden.
Bedingung ist die Registrierung bei der VG Wort.
Doch bevor man seine Beiträge melden kann, muss man sich generell bei der VG Wort über deren Onlineplattform T.O.M. registrieren. Dies ist recht einfach möglich und sollte für jede Autorin und jeden Autoren Standard sein. Ich füge am Ende des Artikels den Link zu einer detaillierten Beschreibung der Registrierung bei.
Texte auf der eigenen Seite melden.
Sobald die Registrierung durchgeführt wurde, kann die Meldung von Beiträgen erfolgen. Generell wird dabei zwischen Beiträgen auf der eigenen Seite und Beiträgen auf anderen Seiten unterschieden. Für die Beiträge auf der eigenen Seite benötigst du die sog. Zählmarken. Dies sind kurze Codeschnippsel mit einer eindeutigen Kennung, die du in den Text einfügst. Sie sind für die Leser unsichtbar und rufen im Hintergrund das schon im Titel dieses Artikels erwähnte Pixel auf. Dadurch wird jeder Zugriff von der VG Wort gelesen. So sieht beispielsweise die Zählmarke für diesen Artikel aus:
<img src="https://vg09.met.vgwort.de/na/8f3ac3a170914171a0b834c575100b9a" width="1" height="1" alt="">
Die Zählmarken können auf der Onlineplattform T.O.M. in verschiedenen Mengen generiert und heruntergeladen werden.
Jedes Jahr wird eine Mindestzahl von Zugriffen festgelegt, ab der es eine Ausschüttung gibt. In den letzten Jahren lag diese Zahl bei ca. 1.500 Zugriffen, aber der es einen Anteil für den Textbeitrag gibt.
Ausschüttung für Texte auf anderen Seiten
Wenn du auch Beiträge für andere Portale schreibst, solltest du nachfragen, ob diese ihrerseits Inhalte bei der VG Wort melden. Dann erhältst du automatisch eine Ausschüttung, sobald die Mindestzugriffe erreicht sind.
Wenn die Webseite, auf der du Texte veröffentlichst, nicht bei der VG Wort meldet, kannst du deine Beiträge zum Ende des Jahres selbst bei der VG Wort angeben und erhältst dann einen Anteil aus der jährlich erfolgenden Sonderausschüttung. Es lohnt sich also, sich dies für das Ende des Jahres im Kalender zu notieren.
Mehr als nur Blogartikel
Du solltest dich also gleich bei der VG Wort registrieren, wenn du es noch nicht getan hast. Denn selbst wenn du keinen Blog betreibst, wirst du sicherlich schon einige Texte auf verschiedenen Plattformen verbreitet haben. Denk nur an die Leseproben, die man irgendwo einstellt. Und vielleicht hast du schon bald Post von der VG Wort mit einem netten Zusatzbetrag.
Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen Details.
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