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Es war ein unscheinbarer Artikel in der FAZ zur Absage der Buchmesse Frankfurt, der es offenbarte. Autorinnen und Autoren werden gerne vergessen. Als Zielgruppe der Messe wurden dort Verlage, Buchhandel und LeserInnen genannt. Die Erschaffer der Produkte, um die sich alles dreht, wurden vergessen. Sicher nur ein Versehen, aber eines, das etwas über die Sicht auf Autorinnen und Autoren aussagt. Nicht nur das. Ihre Rechte stehen permanent unter Beschuss. Und dies kann man gar nicht oft genug deutlich machen.
Alle wollen vom Buch profitieren.
Es ist kein Geheimnis, dass Autoren den geringsten Anteil des Buchpreises erhalten. Dafür müssen sie zunehmend mehr leisten. Ohne eigene Marketingaktivitäten geht für viele jenseits der Handvoll Topautoren kaum noch etwas. Vom Schreiben zu leben, wie es sich viele wünschen, erreichen nur 10 bis 15% und davon ein großer Teil nur mit großer Anstrengung. Selfpublishing bietet als mittlerweile etablierten Veröffentlichungsweg neue Möglichkeiten, aber auch hier lastet ein großer Druck auf die AutorInnen, wenn sie vorne dabei bleiben wollen und Amazon als wesentlicher Player im Onlinemarkt erhöht diesen zunehmend.
Gerade die Rechte am E-Book, das für viele Selfpublisher das Kerngeschäft darstellt, werden durch politische Initiativen fundamental gefährdet. Einige diskutieren beispielsweise eine Kulturflatrate für alle elektronischen Medien, inkl. Büchern.
Der Deutsche Bibliotheksverband würde am liebsten alle elektronischen Bücher kostenlos ausleihen dürfen. Beides sind für viele Autorinnen und Autoren existenzgefährdende Ansätze, die im Auge behalten werden müssen. Und dann ist da noch die Verlagsbeteiligung.
Warum muss Verlagsbeteiligung gesetzlich geregelt werden?
Ich sehe schon vor mir, wie Verlagsautorinnen und -autoren erschrocken zusammenzucken. „Der Verlag ist doch Partner und leistet wichtige Arbeit“, wenden sie erbost ein. Dies ist auch das Argument aller Autorenverbände außer dem Selfpublisher-Verband, die den entsprechenden Passus zur Verlagsbeteiligung in der EU-Urheberrechtsreform abgesegnet haben. Doch warum muss ein Gesetz dafür sorgen, dass Gelder von den Autorinnen und Autoren für Verlage abgezweigt wird?
Zur Erklärung: Verlagsbeteiligung meint, dass per Gesetz ein Anteil der von der VG Wort verwalteten Urheberrechtsentgelte den Verlagen zustehen. Aktuell sind dies 30%. Bis vor einigen Jahren war dies bereits Gesetz, wurde aber dann vom Gericht als nicht rechtens erkannt. Seitdem gilt in Deutschland die Optionsregel, d.h. Autoren und Autorinnen müssen der VG Wort gegenüber explizit erlauben, dass ihr Verlag den Anteil bekommt. Dies haben aber kaum Autoren gemacht, so dass die Lobby der Verlage sehr darauf drängte, dies mit der Urheberrechtsreform wieder zu erlauben. Ebenso drängen sie darauf, diesen Teil als erstes auch in nationales Gesetz zu übernehmen. Nicht, dass du mich missverstehst, ich habe nichts gegen Verlage und möchte durchaus, dass sie für gute Arbeit auch entsprechend vergütet werden. Doch muss dies per Gesetz erfolgen? Mir ist keine andere Branche bekannt, in der per Gesetz der Lieferant verpflichtet wird, dem Kunden einen Teil seiner anderweitigen Einnahmen abzutreten. Urheber eines Buches ist eindeutig der Autor oder die Autorin.§7 der UrhG sagt dies eindeutig. Verlage kommen in diesem Paragraphen nicht vor. Mit welchem Recht bekommen sie dann Teile des Geldes, das explizit für die Urheber gedacht ist?
Verlage sind gar nicht genau definiert
Wie schon erwähnt, ich könnte noch damit leben, wenn ein aktiver und sich um seine Autoren kümmernder Verlag dieses Geld bekommt. Doch der Begriff Verlag ist im Gegensatz zur klaren Vorstellung in den Köpfen der Menschen gar nicht genau definiert. Es gibt z.B. Verlage, die größere Summen vom Autor verlangen, um ein Buch zu veröffentlichen, sog. Druckkostenzuschussverlage (DKZV). Das geht manchmal in die Tausende. Aber auch diese Verlage würden per Gesetz zusätzlich auch noch die Verlagsbeteiligung kassieren.
Im Selfpublishing gibt es Dienstleister, die vor dem Gesetz als Verlag gelten, aber lediglich bezahlte Dienstleistungen anbieten. Auch die profitieren von der Verlagsbeteiligung.
Wir müssen die Politik intensiv darüber aufklären. Da nützen keine einmaligen Aktionen oder Petitionen. Es bedarf kontinuierlicher und intensiver Lobbyarbeit. Hier sind die Autorenverbände gefragt.
Auf europäischer Ebene sieht es noch schlimmer aus
Dies sind alleine die kritischen Entwicklungen in Deutschland. Aber wie bei der Urheberrechtsreform wird unsere Gesetzgebung zunehmend von der EU beeinflusst und dort sind die Gewichte ganz anders verteilt. Selfpublishing, also das verlagsunabhängige Veröffentlichen von Büchern, spielt in den meisten anderen Ländern der EU keine große Rolle und ist dort ein reines Amazonphänomen. Es wird somit politisch auch nicht wahrgenommen. Der europäische Schriftstellerverband European Writers Council (EWC) nimmt Selfpublisher nicht mal auf. Zum Selfpublisher-Verband vergleichbare Organisationen gibt sonst nirgends in der EU. Aber auch für verlagsgebundene Autorinnen und Autoren drohen Gefahren, da die Einstellungen zum Urheberrecht beispielsweise in den nordischen Ländern völlig andere sind.
Autorinnen und Autoren engagiert euch!
Ich kann daher nur alle Autorinnen und Autoren aufrufen, sich zu engagieren. Geht in eure Fachverbände und drängt darauf, die Stimme in Richtung Politik zu erheben. In Folge #39 unseres Podcasts „Die Zwei von der Talkstelle“, die ihr unten hören könnt, kommt uns der Vergleich zu den Bauern in den Sinn, die ebenfalls am Ende der Lieferkette stehen und um jeden Cent beim Milchpreis kämpfen müssen. Vielleicht sollten alle Autorinnen und Autoren auch einmal mit Traktoren nach Berlin und Brüssel fahren und lauthals um ihre Rechte kämpfen. Ich wäre dabei.
Hört euch an, was es zu den Autorenrechten zu sagen gibt!
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Alle Themen aus meinem Blog und noch viel mehr gibt es ab sofort auch auf die Ohren im neuen Podcast "Die Zwei von der Talkstelle". Gemeinsam mit Tamara Leonhard gibt es alles rund um das Schreiben, Lesen, Leben und was uns sonst noch so einfällt.
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